Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Sites & Systems GbR


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1 Geltung
1.1 Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Mit der Erteilung des Auftrag, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung werden diese Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Kunden anerkannt.
1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind für Sites & Systems GbR unverbindlich, auch wenn Sites & Systems GbR ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch Sites & Systems GbR.

2 Angebote
2.1 Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher - oder nach vorheriger Vereinbarung mit dem jeweiligen Kunden mündlicher - Bestätigung von Sites & Systems GbR und entsprechen deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2 Sites & Systems GbR behält sich das Recht vor, nach Erteilung des Auftrags technische Änderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vorzunehmen, sofern dies im Sinne beider Parteien ist und dem Kunden zumutbar ist.

3 Preis
3.1 Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Rechnungsbetrag versteht sich rein netto ab Lager Essen, zuzüglich Verpackung, Versand und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3.2 Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise basieren auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren. Sie gelten für 2 Wochen als verbindlich. Liegt der vereinbarte Liefertermin mehr als 2 Wochen nach Vertragsabschluss, gelten die bei der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreis
3.3 Für Ersatzteile, insbesondere digitale Speicherbausteine und Prozessoren gilt abweichend folgendes: Die Preise in den Angeboten und schriftlichen Auftragsbestätigungen sind vorläufig und können von Sites & Systems GbR angemessen geändert werden, wenn sich die Einkaufspreise von Sites & Systems GbR bis zur Lieferung geändert haben.

4 Versand und Gefahrübergang
4.1 Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand, spätestens mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde der Versandbereitschaft über. In diesem Fall ist Sites & Systems GbR berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Wahl des Transportweges und des Transportmittels nach dem Ermessen von Sites & Systems GbR. Die Übernahme von Sites & Systems GbR ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jedwede Haftung von Sites & Systems GbR wegen unsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigung oder Verluste aus, soweit Sites & Systems GbR nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet.
4.2 Sites & Systems GbR versichert die bestellte Ware gegen Schäden unter Berechnung der verausgabten Beträge, es sei denn, dass der Kunde eine Versicherung ausdrücklich nicht wünscht.
4.3 Vor dem Versand abgenommene Ware gilt als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert.

5 Lieferung
5.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Bestellung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von Sites & Systems GbR verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.2 Sites & Systems GbR ist berechtigt in Sonderfällen, insbesondere aus betriebsbedingten Gründen befugt, Teillieferungen und Teilleistungen nach vorheriger Ankündigung auszuführen und gesondert zu berechnen.
5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder auf von sonstigen Ereignissen, die Sites & Systems GbR die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Feuer-, Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen und anderen Fällen höherer Gewalt jeglicher Art, auch bei Vorlieferanten hat Sites & Systems GbR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist Sites & Systems GbR berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. Einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde kann hieraus keine Ersatzansprüche herleiten. Sites & Systems GbR wird den Kunden über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich informieren. Sites & Systems GbR behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, dass Sites & Systems GbR seinerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und/oder die verspätete Belieferung durch sienen Lieferanten selbst nicht zu vertreten hat. Dauert die Behinderung länger als 1 Monat, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teilen vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Abnahme infolge der Lieferverzögerung nicht mehr zumutbar ist.
5.4 Sofern Sites & Systems GbR die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich mit der Lieferung/Leistung länger als 2 Wochen in Verzug befindet, beschränkt sich ein evtl. Anspruch des Kunden auf Ersatz von Verzugsschäden auf insgesamt höchstens 10% des Rechnungswertes der beim Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Sites & Systems GbR.
5.5 Bei Abnahmeverzug des Kunden ist Sites & Systems GbR nach einer angemessenen Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadenersatz i.H.v. 30% der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Kunden bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, oder wesentlich geringer sei.

6 Zahlungsbedingungen
6.1 Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung erfolgt die Lieferung als Bar-Nachnahme.
6.2 Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Die Kosten einer evtl. Rücbelastung trägt der Kunde. Sites & Systems GbR haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung, Wechsel werden nicht angenommen.
6.3 Bei Verzug des Kunden, sowie bei Stundung von Zahlungen ist Sites & Systems GbR berechtigt, ab dem Stundungs- bzw. Verzugsdatum Zinsen in Höhe der von ihrer Geschäftsbank jeweils berechneten Zinsen für Geschätskredite zu veranlagen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines weitgehenden Verzugsschadens durch Sites & Systems GbR bleibt unbenommen. Bei Zahlungsverzug ist Sites & Systems GbR berechtigt, eine Mahngebühr von bis zu 10,00 € pro Mahnung zu berechnen
6.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Sites & Systems GbR anerkannt wurden.
6.5 Trifft nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in die Vermögensverhältnisse des Kunden ein, oder wird eine solche Verschlechterung nach Vertragsschluss erkennbar, kann Sites & Systems GbR einen angemessenen Vorschuss oder eine Sicherheitsleistung verlangen. Ebenfalls kann die bei Verträgen, deren Gesamtwert 1000,-- € überschreiten verlangt werden. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, kann Sites & Systems GbR vom Vertrag zurücktreten.

7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Sites & Systems GbR behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen und aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo, beglichen hat.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu be- und verarbeiten. In diesem Falle erfolgt die Be- und Verarbeitung für Sites & Systems GbR als Hersteller. Sites & Systems GbR erwirbt das Eigentum an der neuen Sache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien oder wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen verbunden, vermengt oder vermischt, so erwirbt Sites & Systems GbR das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verwendeten Materialien. Das gilt auch, wenn die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschätftsverkehrs zu veräußern, sofern er sich nicht mit der Bezahlung aus der Geschäftsverbindung mit Sites & Systems GbR in Verzug befindet. Diese Ermächtigung zur Weiterveräußerung gilt nicht, wenn im Verhältnis des Kunden zu seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot besteht. Die dem Kunden durch Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware erwachsenen Forderung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) und sonstigen Rechte tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an Sites & Systems GbR ab. Ein vom Kunden mit Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt bis zur völligen Bezahlung der duch den Eigentumsvorbehalt von Sites & Systems GbR gesicherten Forderungen einschließlich Einlösung aller Schecks und ggf. Akzeptierter Wechsel als zu Gunsten von Sites & Systems GbR vereinbart. Der Kunde wird jederzeit widerruflich ermächtigt, die an Sites & Systems GbR abgetretene Forderung für Rechnung von Sites & Systems GbR im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, Sites & Systems GbR auf Verlangen die Höhe der Foderung sowie sonstige Angaben, den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner mitzuteilen, sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7.3 Übersteig der Wert der Sites & Systems GbR gewährten Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20%, ist Sites & Systems GbR auf Verlangen jederzeit bereit, die darüber hinausgehenden Sicherungsrechte insoweit nach ihrer Wahl freizugeben.
7.4 Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtung gegenüber Sites & Systems GbR nicht, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, ist Sites & Systems GbR berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, oder den Schuldnern von der erfolgten Abtretung Kennstnis zu geben und die abgetretenen Forderungen geltend zu machen. Mit der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch Sites & Systems GbR liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
7.5 Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Kunden sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Zugriffen hat der Kunde auf das Eigentum von Sites & Systems GbR hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kommt der Kunder dieser verpflichtung nicht nach, kann Sites & Systems GbR vom Vertrag zurücktreten.

8 Mängelrügen, Gewährleistung und Schadenersatz
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, Sites & Systems GbR erkennbare Mängel der Ware, unrichtige und unvollständige Lieferungen sowie Mengenabweichungen unverzüglich nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Zeig der Kunde keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind Sites & Systems GbR unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel. Wird Sites & Systems GbR ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung.
8.2 Sites & Systems GbR gewährleistet, dass die gelieferten Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in den Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechssinne ist nur dann erfüllt, wenn die jeweiligen Angaben von Sites & Systems GbR schriftlich bestätigt wurden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige und dauernd fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware nicht zugesichert werden
8.3 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf: Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung, Herstellerbezeichnung, eventuell von Sites & Systems GbR aufgebrachte Garantiesiegel oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Jede Gewährleistungspflicht erlischt, soweit an den Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte, die nicht von Sites & Systems GbR autorisiert sind, ausgeführt werden.
8.4 Die Gewährleistung beträgt 6 Monate, beginnend mit dem Lieferdatum, für Akkus, Netzteile und alle anderen Verschleißteile oder Artikel, die bei ihrem Gebrauch untergehen. 24 Monate für alle anderen Artikel, außer Dienstleistungen.
8.5 Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl von Sites & Systems GbR Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei Sites & Systems GbR die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Rücktransport- und Arbeitskosten übernimmt. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Kunde nach seiner Wahl eine der Wertminderung entsorechneden Herabsetzng der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages veranlagen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Sites & Systems GbR über. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde Sites & Systems GbR die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeteten Gegenstand original verpackt mit Handbüchern und Zubehör zur Verfügung zu stellen. Etwa zu ersetzende oder auszutauschende Waren sind unverzüglich an Sites & Systems GbR zurückzusenden, das gleiche gilt für Warenteile. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtungen nicht, entfällt die Gewährleistung.
8.6 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für gelieferte Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art oder Schadensersatzansprüche aus, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Sites & Systems GbR, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen oder eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die Haftung von Sites & Systems GbR als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
8.7 Soweit Sites & Systems GbR nach der vorstehenden Regelung zum Schadenersatz verpflichtet ist, ist der Ersatzanspruch der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.8 Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder positiver Vertragsverletzung gegen Sites & Systems GbR sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen und verjähren spätestens nach einem Jahr ab Lieferdatum.
8.9 Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat der Kunde Sites & Systems GbR alle Aufwendungen zu ersetzen, die Sites & Systems GbR durch die unberechtigte Rüge entstanden sind.

9 Datenschutzbestimmungen
Sites & Systems GbR verpflichtet sich, die Einsicht, Änderung oder Löschung der Daten derer, die Sites & Systems GbR beauftragt haben Arbeiten an EDV-Anlagen durchzuführen, auf Mitarbeiter des Betriebes einzugrenzen. Daten werden nicht an Dritte übermittelt oder dauerhaft gespeichert, es sei denn es ist der Wunsch des jeweiligen Kunden, z.B. zu Zwecken der Datensicherung. Alle Daten werden vertraulich behandelt und als sensitive Daten angesehen. Sites & Systems GbR kann in Einzelfällen telefonisch oder persönlich Passwörter und Benutzernamen seiner Kunden erfragen und vorübergehend notieren, wenn dies notwendig ist, um eine reibungslose Arbeit im Auftrag des jeweiligen Kunden sicherzustellen. Nach Abschluss der jeweiligen Arbeit werden diese Notizen umgehend und unwiderruflich gelöscht. Sites & Systems GbR ist nicht verantwortlich für eventuelle Angriffe von außen, bei denen es Dritten gelingt an Daten von Sites & Systems GbR oder deren Kunden zu gelangen. Sites & Systems GbR behält sich das Recht vor im Falle eines Rechtsstreits die Daten seiner Kunden an Rechtsanwaltskanzleien, Gerichte, Staatsanwälte oder an ähnliche Einrichtungen oder Dienstleister weiterzugeben, wenn diese dazu dienen, den jeweiligen Streit möglichst bald zu schlichten.

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen. Sind beide Parteien dieses Vertrages Kaufleute, so wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Essen vereinbart.

11 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klauseln am nächsten kommt.